… Ihnen ungewöhnliche Umstände aufgefallen sind.
… Sie etwas Auffälliges im Unternehmen oder mit Bezug zum Unternehmen wahrgenommen haben.
… Ihnen ein Compliance-Verstoß bekannt geworden (z.B. gegen Gesetze, Verträge, interne Vorgaben) bekannt geworden ist.
… Sie in einer geschäftlichen Abhängigkeit zu der Person stehen, deren Verstoß Sie melden möchten.
… Sie sich mit der Meldung bei Kollegen und Kolleginnen vielleicht unbeliebt machen könnten.
… Sie finanzielle oder andere betriebliche Auswirkungen für sich befürchten.
Sie möchten den Vorfall zwar melden, möchten aber anonym bleiben?
Wie funktioniert das Whistleblowing Portal?
Prozess von der Meldung über die Fallbearbeitung bis zum Fallabschluss
Sie als Melder oder Melderin bleiben während des gesamten Prozesses dem Unternehmen gegenüber anonym.
Die interne Meldestelle der Datenbeschützerin schützt Ihre Daten!